Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.09.2025 wurden die Vorentwürfe des Bebauungsplanes als auch des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.
Der Gemeinderat Taufkirchen hat in seiner Sitzung vom 23.01.2025 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110, sowie zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes „Interkommunale Freiflächenphotovoltaikanlage“, Gemarkung Taufkirchen beschlossen. Das weitere Verfahren wurde auf den Bau- und Umweltausschuss übertragen.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 23.09.2025 wurden die Vorentwürfe des Bebauungsplanes als auch des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.