Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Freiflächenphotovoltaikanlage“ (nähe A995), Gemarkung Taufkirchen; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Freiflächenphotovoltaikanlage nähe A995“ gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die komplette Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106, mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen finden Sie hier: