Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 108 „TIP Ost I“, Gemarkung Taufkirchen; Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Taufkirchen hat in seiner Sitzung vom 25.07.2024 die Einleitung des Bauleitplan-verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 „TIP Ost I“, Gemarkung Taufkirchen beschlossen. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden. Das weitere Verfahren wurde auf den Bau- und Umweltausschuss übertragen.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 22.07.2025 wurden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgewogen und die Wiederholung des Verfahrens beschlossen.
Ziel und Zweck ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) „Hochtechnologie“ mit der Zweckbe-stimmung „Gebiete für Forschung, Lehre, Entwicklung und Produktion im Bereich Hochtechnologie (Hochtechnologiecampus).
Die komplette Bekanntmachung und die dazugehörigen Anhänge finden Sie hier: