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Konformitätsbewertungsstellen für Messgeräte; Beantragung der Anerkennung

Wenn Ihre Konformitätsbewertungsstelle für Messgeräte anerkannt und akkreditiert ist, kann sie ihre Arbeit aufnehmen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Eine Konformitätsbewertungsstelle (KBS), die die Übereinstimmung von Messgeräten mit den wesentlichen Anforderungen bewerten will, bedarf der Anerkennung (anerkannte Konformitätsbewertungsstelle). 

    Die Anerkennung erfolgt, wenn die Konformitätsbewertungsstelle 

    • dies beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) schriftlich (auch per E-Mail möglich) beantragt und
    • sie für die Tätigkeiten akkreditiert ist.

    Eine KBS muss nachweisen, dass sie die Kompetenz besitzt, das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Diese sogenannte Akkreditierung erfolgt durch die DAkkS (die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH).

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) ist für ihre Tätigkeiten akkreditiert.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    • Beschreibung der Konformitätsbewertungstätigkeiten und der Messgerätearten, für die sie Kompetenz beansprucht
    • Akkreditierungsurkunde im Original oder in Kopie/pdf, die von einer nationalen Akkreditierungsstelle ausgestellt wurde und in der die Akkreditierungsstelle bescheinigt, dass die Konformitätsbewertungsstelle die Anforderungen des § 15 Mess- und Eichgesetz erfüllt

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Konformitätsbewertungsstellen (KBS) können die Anerkennung erlangen, indem sie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Akkreditierungsurkunde vorlegen. 

    • Die Beantragung auf Anerkennung können Sie per Brief oder E-Mail stellen.
    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Senden Sie alles an das BMWK.

    Sie erhalten einen Bescheid.

Fristen

Details Fristen
  • Für Sie fallen grundsätzlich keine Fristen an. Die Anerkennung wird befristet ausgesprochen. Ein Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist gestellt werden, um einen lückenlosen Übergang zu gewährleisten.

Kosten

Details Kosten
  • Es fallen für Sie keine Kosten an. 

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
    • Widerspruch. 

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

    • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)