Unbemanntes Luftfahrzeug in der Betriebskategorie "speziell"; Beantragung der Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Langbeschreibung
Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder
- Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.
Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.
Voraussetzungen
- Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
- Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
- Sie verfügen über
- eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie „speziell“, erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
- ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC).
- der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
- Ihr UAS-Betrieb ist der „speziellen“ Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
- sobald eine Bedingung der Betriebskategorie „offen“ nicht erfüllt wird und
- keines der Kriterien der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ zutrifft.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Antragsformular
- Betriebsgenehmigung
- Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
- Datei mit Risikominderungsmaßnahmen
falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:
- Antragsformular
- Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang
- Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:
- Vollmacht
falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:
- für natürliche Personen:
- Personalausweis
- Reisepass oder
- Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
- für juristische Personen:
- Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
- Kopie Personalausweis oder Reisepass und
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person
Verfahrensablauf
Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie „speziell“ können Sie online oder per Post beantragen
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten:
- einen Gebührenbescheid sowie
- eine Betriebsgenehmigung oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Online-Verfahren
- Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Links
- Informationen zur Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)Informationen zu den Voraussetzungen für den Betrieb von UAS auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)Informationen zur UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
Kosten
Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: 100 EUR - 500 EUR
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlagen
- § 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) sowie Anlage Gebührenverzeichnis§ 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)Punkte UAS.SPEC.030, UAS.SPEC.040 und UAS.SPEC.060 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947Artikel 5, 12, 13 und 18d Durchführungsverordnung (EU) 2019/947Verordnung (EG) Nummer 2018/1139
Verantwortliche Behörde
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)