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Personenbeförderung; Beantragung der Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fernverkehr

Wenn Sie als Verkehrsunternehmen im öffentlichen Fernverkehr Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen sowie deren mitgeführte Gegenstände oder Führ-, Begleit- oder Assistenzhunde unentgeltlich befördern, können Sie eine Erstattung von Fahrgeldausfällen beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Verkehrsunternehmen im Nah- und Fernverkehr anfallende Fahrgeldausfälle für die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen.
    Sie können eine Erstattungsleistung für ein abgeschlossenes Kalenderjahr erhalten. Sollten Sie Vorauszahlungen für das abgerechnete Jahr erhalten haben, wird der entsprechende Betrag angerechnet.
    Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erstattet Ihnen die Kosten im Fernverkehr für die Beförderung von

    • Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen,
    • Führ-, Begleit- oder Assistenzhunden von schwerbehinderten Menschen und 
    • mitgeführten Gegenständen, zum Beispiel Handgepäck, Krankenfahrstühlen oder sonstigen orthopädischen Hilfsmitteln.

    Die Höhe der Rückerstattung hängt von dem für den Zeitraum jeweils festgelegten Prozentsatz ab.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Erstattung für Fahrgeldausfälle können beantragen:

    • Verkehrsunternehmen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Sie befördern Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen auf Grundlage eines entsprechenden Ausweises mit gültiger Wertmarke.
    • Sie halten die Frist nach SGB IX ein.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Nachweis über die Summe der Fahrgeldeinnahmen im Geltungsbereich des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) in Form eines Testats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    • falls die Antragstellung ein Busunternehmen betrifft oder der Antrag Einnahmen eines Busunternehmens beinhaltet: aktuelle Konzessionen der Linien

    Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen, müssen Sie außerdem einreichen:

    • Gesellschaftervertrag Ihres Unternehmens
    • Handelsregisterauszug
    • Genehmigungen der jeweiligen Landesbehörden zum Erbringen von Verkehrsleistungen

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie müssen den Antrag auf endgültige Erstattung von Fahrgeldausfällen im Fernverkehr online oder per Post beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen:

    Antrag online stellen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Antragsformular auf Schlusszahlung online aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen als Scan hinzu. 
    • Senden Sie Ihren Antrag online ab.


    Antrag per Post stellen:

    • Laden Sie den Antrag auf Schlusszahlung auf der Internetseite des BVA herunter.
    • Füllen Sie den Antrag aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Senden Sie den unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen per Post an das BVA.
    • Sie können den unterschriebenen Antrag vorab per E-Mail an das BVA schicken.

    Ihr Antrag wird vom BVA bearbeitet und geprüft. Sollten Sie die Voraussetzung für eine Erstattung der Fahrgeldausfälle erfüllen, bekommen Sie die Ihnen zustehende Summe überwiesen.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Fahrgeldeinnahmen als Berechnungsgrundlage sind immer Bruttobeträge.

Fristen

Details Fristen
    • Antragsfrist: Sie müssen den Antrag bis zum 31. Dezember des dritten auf das Anspruchsjahr folgenden Kalenderjahres stellen.
    • Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
    • Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheides

Kosten

Details Kosten
  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)