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Statistiken zu Handel, Gastgewerbe und Tourismus; Übermittlung von Daten

Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Großhandel bestimmte Daten übermitteln.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt Ergebnisse zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

    Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt, sondern Unternehmen zufällig nach wissenschaftlichen Methoden ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln. Bestimmte Daten fragt das StBA monatlich ab, andere jährlich.

    Dies gilt für Unternehmen des Großhandels mit Ausnahme des Bereichs der Kraftfahrzeuge und Krafträder.

    Zu den Daten, die Sie monatlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:

    • Umsatz
    • Zahl der tätigen Personen 
    • Bundesländer, in denen Ihr Unternehmen Niederlassungen hat. 

    Zu den Daten, die Sie jährlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:

    • hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit
    • Zahl der Niederlassungen
    • Zahl der tätigen Personen
    • Umsätze
    • Steuern
    • Subventionen
    • Investitionen
    • Aufwendungen

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Unternehmen im Bereich des Großhandels. Ausgenommen ist der Bereich des Großhandels mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

    • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem bereitgestellten Online-Formular entnehmen. 
    • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das für Sie passende Meldeverfahren zu nutzen:
      • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
        • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
      • Nur bei der monatlichen Datenübermittlung möglich: eSTATISTIK.CORE: Stellen Sie die Daten automatisiert in Ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zusammen, sofern Ihr Software-Unternehmen entsprechende Funktionalitäten bereitgestellt hat. In der Regel können Sie die Daten am Bildschirm vor der Übermittlung überprüfen. Übermitteln Sie die Angaben anschließend über die bereitgestellte Software an das Statistische Bundesamt.
        • Gegebenenfalls müssen Sie sich für die Nutzung von eSTATISTIK.CORE einmalig bei Ihrem Software-Unternehmen registrieren. 
    • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
    • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
  • Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Kosten

Details Kosten
  • Es fallen für Sie keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

    • verwaltungsrechtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)