Für Betroffene, Dritte oder nahe Angehörige vermisster oder verstorbener Personen:
- Gebühr für schriftliche Auskünfte, Einsichtnahme sowie die Herausgabe von Duplikaten: keine
- Auslagen für die Herausgabe von Duplikaten von Papiervorlagen oder verfilmten Akten: je nach Größe und Art der Kopie 0,03 EUR bis 0,08 EUR
- die Bereitstellung dieser Daten über die Herausgabeplattform ist auslagenfrei
- Herstellung und Herausgabe von Duplikaten sonstiger Informationsträger (zum Beispiel Bild- und Tonaufzeichnungen, Filme, Karten, Pläne): in voller Höhe (auch bei Bereitstellung über die Herausgabeplattform)
Für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes:
- Gebühr für erste schriftliche Auskünfte, Einsichtnahme oder Herausgabe von Duplikaten: 76,69 EUR;
- Folgeleistungen: 5,11 EUR (Herausgabe von Duplikaten) oder 20,45 EUR (Auskunft nach vorangegangener Einsichtnahme, Einsicht nach vorangegangener Auskunft)
- Auslagen für die Herausgabe von Duplikaten von Papiervorlagen oder verfilmten Akten: je nach Größe und Art der Kopie 0,10 EUR bis 0,18 EUR
- die Bereitstellung dieser Daten über die Herausgabeplattform ist auslagenfrei
- Herstellung und Herausgabe von Duplikaten sonstiger Informationsträger (zum Beispiel Bild- und Tonaufzeichnungen, Filme, Karten, Pläne): in voller Höhe (auch bei Bereitstellung über die Herausgabeplattform)
Einzelheiten entnehmen Sie der Besonderen Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(Besondere Gebührenverordnung BKM – BKMBGebV) mit Gebühren- und Auslagenverzeichnis auf der Internetseite des Stasi-Unterlagen-Archivs.