Anerkennung von Nachsuchengespannen - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Die Anerkennung eines Nachsuchengespanns erfolgt auf Antrag des Nachsuchenführers durch die höheren Jagdbehörden (Regierungen).
keine
Die einmalige Genehmigung ist kostenpflichtig.
Die Gebühren liegen je nach Aufwand im Regelfall zwischen 12,50 EUR bis 60 EUR.
Gegen die Entscheidung der Behörde kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.