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Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung

Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • keine

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.

Fristen

Details Fristen
  • Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • keiner

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)