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Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Voraussetzungen
Details Voraussetzungen
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Erforderliche Unterlagen
Details Erforderliche Unterlagen
- keine
Verfahrensablauf
Details Verfahrensablauf
- Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.
Formulare
Fristen
Details Fristen
- Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Kosten
Details Kosten
- keine
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
- keiner
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)