Informationen der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zum Steigenlassen von Kinderluftballonen
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Steigenlassen der Kinderluftballone zu stellen.
Für die Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 19 Abs. 2 Luftverkehrs-Ordnung fällt eine Gebühr in Höhe von 60,00 Euro an.
Verwaltungsgerichtliche Klage