Heimat.Engagiert – Rahmenbedingungen für Förderung
Die Antragstellung ist ganzjährig jeweils bis zum 31. März und bis zum 31. Oktober (Stichtage) möglich.
Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, (Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München; Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München) schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts oder elektronisch nach Maßgabe der der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entnehmenden Bedingungen.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.