Die Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern
Informationen des Bayerischen Landesamts für Pflege z. B. Merkblätter, FAQs
Die Anträge sind zum 1. März oder 1. September zu stellen, mindestens jedoch sechs Monate vor Ende des fortzuführenden Projekts.
Verwaltungsgerichtliche Klage