Beantragung einer CITES-Genehmigung (Online)
Das Portal bietet Ihnen die Möglichkeit alle Anträge für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten einzureichen.
PDF-Antragsformular 226 (Wanderausstellungsbescheinigung)
Antragsformular 222 (Einfuhrgenehmigung, Ausfuhrgenehmigung, Wiederausfuhrbescheinigung, Musikinstrumentenbescheinigung)PDF-Antragsformular 222 (Erweiterung des Antragsformulars 221)
Antragsformular 221 (Einfuhrgenehmigung, Ausfuhrgenehmigung, Wiederausfuhrbescheinigung, Musikinstrumentenbescheinigung)PDF-Antragsformular 221 (Einfuhrgenehmigung, Ausfuhrgenehmigung, Wiederausfuhrbescheinigung, Musikinstrumentenbescheinigung)
Antragsformular 224 (EU-Bescheinigung)PDF-Antragsformular 224 (EU-Bescheinigung)
Es gibt folgende Hinweise:
Geschützte Tier- und Pflanzenarten
Ob eine Art geschützt ist oder nicht, lässt sich am einfachsten über entsprechende Datenbanken herausfinden, wie die Artdatenbank WISIA oder die internationale CITES-Datenbank Species+. Hier können Sie die wissenschaftliche Artbezeichnung eingeben und bekommen Informationen über den Schutzstatus der Art.
Umgang mit artenschutzrechtlichen Dokumenten nach Erhalt
Bitte kontrollieren Sie Ihre artenschutzrechtliche Genehmigung nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Eine Mehrfachnutzung der Genehmigung / Bescheinigung ist nicht möglich. Jede erteilte Genehmigung kann nur einmal in ihrem Gültigkeitszeitraum genutzt werden.
Ungenutzte artenschutzrechtliche Dokumente
Nach Ablauf der Gültigkeit sind Sie verpflichtet alle Ausfertigungen der Genehmigung / Bescheinigung unaufgefordert an uns zurückzusenden.
Verlust artenschutzrechtlicher Dokumente
Der Verlust eines Dokumentes ist dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) umgehend schriftlich mit Sachverhaltsdarstellung mitzuteilen.
Weitere möglicherweise zu beachtende Regelungen
Die Gebühren richten sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl und Art von Bescheinigungen, dem Zeitaufwand und ähnlichem. In den „weiterführenden Informationen“ finden Sie einen Link mit detaillierten Informationen zur Gebührenbildung.