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Elektronische Gesundheitskarte; Einreichung eines Fotos

Sie haben Ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor mehr als 10 Jahren bereitgestellt? Dann kann Ihre Krankenkasse Sie bitten, ein neues Foto einzureichen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Mitgliedsausweis bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass die Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt. Ihr Foto auf Ihrer eGK hilft, Verwechslungen zu vermeiden und Missbrauch einzudämmen.

    Für das Erstellen Ihrer eGK digitalisiert Ihre Krankenkasse Ihr Bild und speichert es als digitales Foto ab. So kann es bei einem eventuellen Verlust oder Diebstahl Ihrer elektronischen Gesundheitskarte wieder verwendet werden.

    Aufgrund der gesetzlichen Regelungen löscht die Krankenkasse Ihr eingereichtes Foto nach spätestens 10 Jahren. Vor einem neuen Kartenversand informiert Ihre Krankenkasse Sie, ob ein neues Bild benötigt wird.

    Kein Passfoto auf der eGK benötigen

    • Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und
    • Versicherte, die bei der Erstellung ihres Passbildes nicht mitwirken können, zum Beispiel immobile pflegebedürftige Menschen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und haben eine eGK.
    • Sie sind mindestens 15 Jahre alt.
    • Das bisherige Foto auf der eGK ist älter als 10 Jahre.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    • aktuelles Passbild

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie können Ihr neues Passbild per Post einreichen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online hochladen.

    • Die Krankenkasse digitalisiert das Foto und stellt eine neue eGK aus.
    • Sie erhalten die neue eGK mit dem neuen Bild per Post.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
    • Die Krankenkassen dürfen Ihr Foto für die Dauer Ihres Versicherungsverhältnisses für Ersatz und Folgeausstellungen Ihrer eGK speichern, jedoch längstens für 10 Jahre.
    • Nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses löscht Ihre bisherige Krankenkasse das Foto unverzüglich, spätestens aber nach 3 Monaten.

Kosten

Details Kosten
  • In der Regel stellt Ihnen die Krankenkasse kostenlos eine neue eGK aus. Die gesetzlichen Krankenkassen können EUR 5,00 verlangen, wenn Sie selbst für die Notwendigkeit einer Neuausstellung der eGK verantwortlich sind, zum Beispiel bei Verlust oder Beschädigung.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
    • Widerspruch
    • Klage vor dem Sozialgericht

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde