Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls bietet Ihnen die Möglichkeit, Anträge elektronisch zu stellen.
Die Beantragung einer vZTA auf dem Formular 0307 ist nur noch in folgenden Ausnahmefällen möglich:
Die Beantragung einer vZTA auf dem Formular 0307 ist nur noch im Fall eines zeitweiligen Ausfalls der Computersysteme der Zollbehörden oder des Wirtschaftsbeteiligten möglich.
Wenn Sie lediglich eine unverbindliche Tarifauskunft benötigen, können Sie sich an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.
Für die Erteilung verbindlicher Zolltarifauskünfte fallen keine Kosten an. Falls sachlich erforderlich, stellt die Zollbehörde Ihnen Ausgaben für Waren-Analysen, Warenmuster-Gutachten oder die Rücksendung der Muster in Rechnung.