Zahnarzt/Zahnärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation
Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.
Langbeschreibung
Wenn Sie den zahnärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin zu verzichten.
Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer.
Voraussetzungen
- Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde im Original
Verfahrensablauf
Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.
Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.
Formulare
Fristen
- keine
Kosten
- keine
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)