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Wildhege und Bejagung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie von den Vorschriften über die Hege und Bejagung, insbesondere die zulässige Wilddichte, abweichen wollen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Für bestimmte Jagdreviere können zu wissenschaftlichen Zwecken, Lehr- und Forschungszwecken durch Einzelanordnung Ausnahmen von den Vorschriften über die Hege und Bejagung, insbesondere über die zulässige Wilddichte zugelassen werden. Die Ausnahme darf jedoch nur erteilt werden, wenn dadurch weder eine Störung des biologischen Gleichgewichts noch eine Schädigung der Landeskultur zu befürchten ist und wenn der Revierinhaber und der Jagdberechtigte oder die Jagdgenossenschaft zugestimmt haben.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Die Ausnahme dient wissenschaftlichen Zwecken, Lehr- oder Forschungszwecken.
    • Es kommt nicht zu einer Störung des biologischen Gleichgewichts oder einer Schädigung der Landeskultur.
    • Der Revierinhaber und der Jagdberechtigte oder die Jagdgenossenschaft haben der Ausnahme zugestimmt.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis der Zustimmung des Revierinhabers und des Jagdberechtigten oder der Jagdgenossenschaft

    Nachweis des berechtigten Zwecks

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der formlose Antrag muss bei der zuständigen höheren Jagdbehörde eingereicht werden.

Formulare

Details Formulare
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)