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Werkstätten für behinderte Menschen; Beantragung einer Förderung für Investitionskosten

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Beschaffungsplan
    (wird vom technischen Berater im Inklusionsamt bereitgestellt)
    Entwurfspläne

    Kostenschätzung

    Raumprogramm
    (Musterraumprogramm bei Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlich)
    Bedarfsanerkennung durch Sozialhilfeverwaltung des Bezirks

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Erstkontakt erfolgt schriftlich oder telefonisch mit der unter "Für Sie zuständig" genannten Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales.

    Dort erfolgt die erste Abstimmung und Beratung zu Inhalt, Ziel und Förderfähigkeit des geplanten Projektes. Im weiteren Verfahren erfolgt die Koordination mit den anderen Zuwendungsgebern und Kostenträgern der Einrichtungen (Bezirk, Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit) sowie dem Bayerischen Sozialministerium.

    Für den Erstkontakt mit dem Inklusionsamt ist die formlose Schilderung der Maßnahme mit Darlegung der bedarfsauslösenden Gründe ausreichend. Im weiteren Verfahren werden für die Prüfung der Fördervoraussetzungen die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Unterlagen notwendig.

Formulare

Details Formulare

Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Anträge auf Investitionskostenförderung werden durch das Inklusionsamt einmal jährlich beim bayerischen Sozialministerium zur Aufnahme in das jeweilige Jahresförderprogramm angemeldet. Voraussetzung ist eine baufachliche und fachtechnische Vorprüfung durch die jeweiligen Fachstellen unter Einbeziehung des zuständigen Inklusionsamts. Diese Vorprüfung muss bis ca. Ende Januar abgeschlossen sein.

Kosten

Details Kosten
  • Beratung, Antrags- und Bewilligungsverfahren sind kostenfrei.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)