Inklusionsamt
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)Anträge auf Investitionskostenförderung werden durch das Inklusionsamt einmal jährlich beim bayerischen Sozialministerium zur Aufnahme in das jeweilige Jahresförderprogramm angemeldet. Voraussetzung ist eine baufachliche und fachtechnische Vorprüfung durch die jeweiligen Fachstellen unter Einbeziehung des zuständigen Inklusionsamts. Diese Vorprüfung muss bis ca. Ende Januar abgeschlossen sein.