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Wasserpegel und Wasserstände; Erfassung und Auswertung

Die Wasserstände an Gewässern und im Grundwasser werden erfasst und ausgewertet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Wasserstände an den bayerischen Flüssen werden durch ein dichtes Netz von Pegeln beobachtet (Montoring). Die gewonnenen Daten werden für

    • Planungsaufgaben im Hochwasserschutz,
    • die Hochwasservorhersage und –warnung,
    • die Berechnung von Frachten und
    • als Grundlage für wissenschaftliche Untersuchungen, sowie das Klimafolgenmonitoring

    benötigt.

    Aktuelle Pegelstände sind im Internetangebot des Hochwassernachrichtendienstes und des Niedrigwasser-Informationsdienstes abrufbar, geprüfte Daten im Gewässerkundlichen Dienst (siehe "Weiterführende Links"). Grundwasserstände werden durch eine Vielzahl von staatlichen, kommunalen und privaten Messstellen erfasst. Ausgewählte Grundwassermessstellen sind ebenfalls in den oben genannten Internetangeboten verfügbar (siehe "Weiterführende Links").

    Weitere Informationen zu den Wasserständen an Fließgewässern und im Grundwasser liegen beim örtlichen Wasserwirtschaftsamt oder beim Bayerischen Landesamt für Umwelt vor.

Weiterführende Links

Details Weiterführende Links
  • Gewässerkundlicher Dienst Bayern (GKD)Der Gewässerkundliche Dienst Bayern (GKD) bietet gewässerkundliche Messdaten als Grafiken und Tabellen sowie detaillierte Informationen zu den Messstellen. Auf der Seite einer Messstelle haben Sie außerdem die Möglichkeit, Messdaten im csv-Format herunterzuladen.

    Niedrigwasser-Informationsdienst (NID)Mit dem Niedrigwasser-Informationsdienst (NID) erweitert Bayern sein Vorsorgekonzept gegen Trockenheit und passt sich an die Herausforderungen des Klimawandels an.

    Hochwassernachrichtendienst Bayern (HND)Der Hochwassernachrichtendienst in Bayern (HND) bietet auf seiner Website einen Hochwasserlagebericht, tagesaktuelle Daten zu Wasserstand (Pegel), Niederschlag, Schneehöhen und Beschreibung von bedeutenden Hochwasserereignissen.

Kosten

Details Kosten
  • Auskünfte sind in Einzelfällen zum Teil kostenpflichtig.

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)