Wartungsbestätigung für nicht abgastypengeprüfte Schiffsmotoren
Sie können die Wartungsbestätigung für nicht abgastypengeprüfte Schiffsmotoren online übermitteln.
Sie müssen zugelassene Boote alle drei Jahre von der zuständigen Stelle erneut untersuchen lassen (Nachuntersuchung).
Veränderungen, die sich auf die Angaben der Zulassungsurkunde auswirken, müssen Sie der Behörde innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie der Behörde innerhalb von zwei Wochen die Anschrift des Käufers oder der Käuferin und den künftigen Standort mitteilen.
Verlegen Sie den gewöhnlichen Aufenthalt Ihres Fahrzeuges in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde, müssen Sie innerhalb von zwei Monaten eine neue Zulassungsurkunde beantragen.
keine
zwischen 20 bis 10.000 Euro
Die Gebühren richten sich nach Art und Größe des Wasserfahrzeugs. Kriterien sind vor allem Motorenstärke, Kajütaufbau und Segelfläche.