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Verantwortliche für Veranstaltungstechnik; Beantragung eines Befähigungszeugnisses

Personen, die als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik tätig werden möchten, können die Ausstellung eines Befähigungszeugnisses beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) legt die Aufgaben und Pflichten von "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" fest und definiert den Personenkreis, der diese Aufgabe übernehmen kann. Soweit dafür ein Befähigungszeugnis benötigt wird, kann dieses auf Antrag von der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis beizufügen.

    Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, die ein Befähigungszeugnis benötigen, sind

    • die Geprüften Meister für Veranstaltungstechnik
    • technische Fachkräfte mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Meisterprüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik,
    • Hochschulabsolventen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss der Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen und
    • technische Bühnen- und Studiofachkräfte (Theater- und Beleuchtungsmeister), die das Befähigungszeugnis nach den bis zum Inkrafttreten der Verordnung geltenden Vorschriften erworben haben.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:
    • Nachweis der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik"
    • Nachweis Hochschulabschluss Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik (zusätzlich ein Jahr Berufspraxis in der Veranstaltungstechnik)
    • Nachweis technische Bühnen- und Studiofachkraft (Theater- oder Beleuchtungsmeister)
    • Nachweis gleichwertige Ausbildung, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben und durch einen Ausbildungsnachweis belegt werden, sind entsprechend den europäischen Richtlinien zu Anerkennung von Berufsqualifikationen gleichgestellt
    • für Befähigungszeugnis: Passfoto

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder per Online-Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer eingereicht werden.

    Dem Antrag ist ein Nachweis über die geeignete Ausbildung bzw. die erforderliche Berufspraxis und ein Passfoto beizufügen. Die IHK prüft den Antrag und stellt ggf. ein Befähigungszeugnis aus.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Es ist immer der Nachweis der erforderlichen Voraussetzung dem Antrag beizufügen.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • Für das Befähigungszeugnis wird eine Gebühr von 50,00 EUR erhoben.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Widerspruch

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)