Unterhaltsvorschuss beantragen
Alleinerziehende können für ihr Kind Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind dauerhaft keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt. Dies können Sie auch online beantragen.
Sie sind verpflichtet das Jugendamt über alle Veränderungen zu informieren, zum Beispiel wenn
Wichtig sind die Hinweise im Antragsformular, Merkblatt und Bescheid der Unterhaltsvorschussstelle.
Der Unterhaltsvorschuss kann auch für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt schon erfüllt waren und bereits Unterhalt vom anderen Elternteil eingefordert wurde.
(Fakultatives) Widerspruchsverfahren, verwaltungsgerichtliche Klage;
wichtige Hinweise z.B. zu Fristen und Zuständigkeiten finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung in Bescheiden der Unterhaltsvorschussstellen