Zurück
Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis
Für den Betrieb von unbemannten Freiballonen ("Wetterballon") ist eine Erlaubnis erforderlich.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.
Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:
- technische Daten des Ballons
- Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
- Anzahl der Nutzlastpakete
- Auflassort (Koordinaten-Angabe)
- Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)
Voraussetzungen
Details Voraussetzungen
- Ein unbemannter Freiballon darf nur dann betrieben werden, wenn beim Auftreffen des Ballons oder eines Teils davon, einschließlich der Nutzlast, auf die Erdoberfläche Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.
Erforderliche Unterlagen
Details Erforderliche Unterlagen
- Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes
Online-Verfahren
Details Online-Verfahren
- Unbemannter Freiballon - Betrieb
Sie können die Erlaubnis für den Betrieb von unbemannten Freiballonen online beantragen.
Formulare
Besondere Hinweise
Details Besondere Hinweise
- Unbemannte Freiballone lassen sich je nach Gewicht und Nutzlast in verschiedene Klassen unterteilen (leicht, mittelschwer und schwer). Abhängig von Gesamtmasse und Aufstiegsort des Freiballons kann neben der Beantragung der Erlaubnis die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich werden.
Fristen
Details Fristen
- ca. 1 Woche vor Starttermin
Kosten
Details Kosten
30,00 bis 500,00 EUR
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)