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Unbemannter Freiballon; Beantragung einer Aufstiegserlaubnis

Für den Betrieb von unbemannten Freiballonen ("Wetterballon") ist eine Erlaubnis erforderlich.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Ein unbemannter Freiballon ("Wetterballon") darf nur mit der Genehmigung des Staates betrieben werden, in dem der Aufstieg erfolgt. Für das Auflassen von unbemannten Freiballonen ist daher eine vorherige Erlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde einzuholen.

    Der Luftfahrtbehörde sind folgende Informationen mitzuteilen:

    • technische Daten des Ballons
    • Klassifizierung des Ballons (leicht/ mittelschwer/ schwer)
    • Anzahl der Nutzlastpakete
    • Auflassort (Koordinaten-Angabe)
    • Auflasszeitraum (Datum/ Uhrzeit)

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Ein unbemannter Freiballon darf nur dann betrieben werden, wenn beim Auftreffen des Ballons oder eines Teils davon, einschließlich der Nutzlast, auf die Erdoberfläche Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Zustimmung des Grundstückseigentümers des Auflassgeländes

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Unbemannte Freiballone lassen sich je nach Gewicht und Nutzlast in verschiedene Klassen unterteilen (leicht, mittelschwer und schwer). Abhängig von Gesamtmasse und Aufstiegsort des Freiballons kann neben der Beantragung der Erlaubnis die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich werden.

Fristen

Details Fristen
  • ca. 1 Woche vor Starttermin

Kosten

Details Kosten
  • 30,00 bis 500,00 EUR

    Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)