UpB-Förderrichtlinie - Bayerisches Landesamt für Pflege
Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung des vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellten Vordrucks vollständig grundsätzlich bis zum 31.10. eines Jahres für des Folgejahrs einzureichen.
Die erstmalige Antragstellung ist abweichend hiervon frühestens drei Monate vor der geplanten erstmaligen Inbetriebnahme möglich.
Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 30. Juni des Folgejahres einzureichen.
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