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Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.
Langbeschreibung
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- Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Weiterführende Links
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Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)