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Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Zulassung zur Prüfung für die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

Wenn Sie eine tierärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wenn Sie nach Erhalt der tierärztlichen Approbation eine tierärztliche Weiterbildung in einem definierten tiermedizinischen Gebiet, Teilgebiet oder Bereich absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen. Grundlage hierfür ist die Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern in der jeweils zutreffenden Fassung.

    Die Bayerische Landestierärztekammer überprüft, ob alle Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Tierärztliche Approbation
    • Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband in Bayern
    • Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung und der zugehörigen Richtlinien an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Dem Antrag sind beifzufügen:
    • Approbationsurkunde - unbeglaubigte Kopie
    • ggf. Promotionsurkunde - unbeglaubigte Kopie
    • ggf. Zusammenfassung der Dissertation (sofern fachbezogen) - unbeglaubigte Kopie, in deutscher Sprache
    • Weiterbildungszeugnisse - Beglaubigte Kopien oder Originale; sofern Weiterbildungszeiten in anderen Bundesländern absolviert wurden, zusätzlich Ermächtigungsbescheid (unbeglaubigte Kopie) des dortigen Weiterbilders
    • Dokumentationen - sofern für den Weiterbildungsgang gefordert
    • Nachweise über die geforderten Weiterbildungsstunden bzw. -kurse - unbeglaubigte Kopien

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag ist schriftlich bei der Bayerischen Landestierärztekammer einzureichen.

Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Für die Inanspruchnahme früherer oder erleichternder Bestimmungen sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsfristen zu beachten (siehe Übergangsbestimmungen).

Kosten

Details Kosten
  • Es werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben.

    Bearbeitungsgebühr: 220,00 EUR
    Prüfungsgebühr: 320,00 EUR
    ggf. aufwandsbezogene Zusatzgebühren

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Verwaltungsgerichtliche Klage; bzgl. Prüfungsentscheidung auch Widerspruch

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)