Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer
Weiterbildungsordnung (WBO) 2003 für die Tierärzte in BayernDie WBO 2003 und die zugehörigen Leistungskataloge von 20. November 2003 gelten für alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Weiterbildung zwischen 1. März 2004 und 29. Februar 2020 begonnen haben.§ 13 Weiterbildungsordnung (WBO) 2019 für die Tierärzte in BayernDiese WBO (zuletzt geändert am 16.05.2023) und die zugehörigen Richtlinien sind bindend für alle Tierärztinnen und Tierärzte, die ihre Weiterbildung ab dem 1. März 2020 beginnenArt. 27 ff, 50, 51 Gesetz über die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Heilberufe-Kammergesetz – HKaG)