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Telekolleg; Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses und der Vergütung

Die Lehrkräfte, die im Rahmen des Telekollegs Unterrichtsstunden erteilen und Prüfungsarbeiten korrigieren, werden von den Regierungen damit beauftragt.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Das Telekolleg ist ein Angebot des Zweiten Bildungsweges der Kultusministerien in Bayern und Brandenburg gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk. Das Telekolleg ist eine Kombination aus Selbststudium und Präsenzunterricht. Für den Unterricht, der ca. alle zwei Wochen samstagvormittags stattfindet, beauftragt die Regierung die erforderlichen Lehrkräfte.

    Im Regelfall handelt es sich hier um hauptamtliche Lehrkräfte, die von den Regierungen für die Mitwirkung beim Telekolleg einen zusätzlichen Unterrichtsauftrag erhalten. Mit dem Vordruck "Antrag auf Regelung des Dienstverhältnisses für Lehrkräfte, die beim Telekolleg mitwirken" unter "Formulare" beantragen die Telekolleggruppenleiter den Abschluss des Unterrichtsauftrages bzw. den Abschluss eines Arbeitsvertrages. Die Regierungen fertigen den Unterrichtsauftrag bzw. den Arbeitsvertrag aus.

    Nach Ablauf eines Trimesters werden die Leistungen mit dem Vordruck "Antrag auf Vergütung im Rahmen des Telekollegs" unter "Formulare" abgerechnet. Vergütungsfähig sind die von der Kolleggruppenleitung bestätigten Unterrichtsstunden, Aufsichtsstunden, die Erstellung von Prüfungsaufgaben, die Teilnahme an mündlichen Prüfungen und Lehrerkonferenzen sowie die Korrektur der Prüfungsaufgaben.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die Leistungen werden von den Regierungen erbracht, wenn die Telekolleglehrkraft die von der Telekolleggruppenleitung bestätigten Aufgaben tatsächlich geleistet hat.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • ggf. Erklärung des/der Beschäftigten
    (Vordruck siehe unter "Formulare")

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Telekolleggruppenleitung reicht die erforderlichen Antragsformulare bei der Regierung ein, dort werden sie bearbeitet und nach dem Ende des Trimesters die Vergütungsauszahlung veranlasst.

Formulare

Details Formulare

Fristen

Details Fristen
  • Rechtzeitig vor Beginn eines Telekollegtrimesters bzw. unmittelbar nach Beendigung des Trimesters für Auszahlungen.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage, arbeitsgerichtliche Klage

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)