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Telefongebühren; Beantragung einer Ermäßigung bei Telekommunikationsunternehmen

Sie können bei Telekommunikationsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung beantragen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen, oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wird bei einigen Telekommunikationsunternehmen eine Ermäßigung bei den Telefongebühren gewährt.

    Eine zusätzliche Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren wird darüber hinaus Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Grad der Behinderung mindestens 90) gewährt.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Wenden Sie sich an das Telekommunikationsunternehmen, bei dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben.

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge übernimmt darüber hinaus in Einzelfällen für pflegebedürftige und alte Menschen im Rahmen der Hilfe zur Pflege und der Altenhilfe die Kosten für die Einrichtung eines Fernsprechanschlusses und den monatlichen Grundpreis, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.

Weiterführende Links

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Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • Für die Beantragung fallen keine Kosten an.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)