Stiftung; Beantragung einer Vertretungsbescheinigung
Auf Antrag der Stiftung kann die Stiftungsbehörde eine behördliche Vertretungsbescheinigung erteilen. Im Rechtsverkehr ist damit erkennbar, wer die Stiftung vertritt.
Langbeschreibung
Für Stiftungen gibt es kein Register mit Publizitätswirkung, sondern nur ein Stiftungsverzeichnis, das beim Bayerischen Landesamt für Statistik geführt wird. Dieses Verzeichnis ist jedoch nicht mit einem Handels- oder Vereinsregister vergleichbar.
Die Stiftung kann auf Antrag von der zuständigen Stiftungsbehörde die Erteilung einer behördlichen Bescheinigung verlangen, aus der die die Stiftung vertretenden Organe und deren Mitglieder hervorgehen, sogenannte Vertretungsbescheinigungen. In dieser behördlichen Vertretungsbescheinigung bestätigt die Regierung als Stiftungsbehörde, dass die dort ausgewiesenen Personen zur Vertretung der Stiftung berechtigt sind. Stiftungsvorstände haben damit die Möglichkeit, sich im Rechtsverkehr als gesetzlicher Vertreter der Stiftung zu legitimieren und ihre Vertretungsmacht als Vorstandsmitglied der Stiftung nachzuweisen.
Voraussetzungen
Es wird eine Vertreterbescheinigung benötigt.
Erforderliche Unterlagen
- - Annahmeerklärung des Gewählten/Ernannten
- Sitzungsprotokoll/Sitzungsniederschrift
- Beschluss des Vorstands (Wahl, Ernennung, Abberufung)
Bei Änderung des bisherigen Stiftungsvorstands:
Protokoll/Niederschrift des Beschlusses zur aktuellen Besetzung des Vorstands
Verfahrensablauf
Sie können eine Vertreterbescheinigung bei der zuständigen Regierung beantragen.
Online-Verfahren
- Mitteilungspflichten nach Art. 12 BayStG, Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung und Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung
Sie können die Zusammensetzung der Organe der Stiftung und etwaige Änderungen gemäß Mitteilungspflichten nach Art. 12 Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG) oder die Änderung der Anschrift der Stiftungsverwaltung online mitteilen sowie die Ausstellung einer Vertretungsbescheinigung online beantragen.
Fristen
- keine
Kosten
- keine
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)