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Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
- Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.
Weiterführende Links
Details Weiterführende Links
- Steuerinfos des Bayerischen Landesamts für SteuernBundeszentralamt für SteuernAllgemeine steuerliche Informationen in mehreren Sprachen.
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)