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Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen u.a. an einer geeigneten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Geeignete Schulungen werden von Stellen durchgeführt, die hierzu amtlich anerkannt sind.

    Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit die amtliche Anerkennung für Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen.

    Stellen, die ein Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigt hat, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine solche Anerkennung.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    1. Antrag
    2. Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
    3. Befähigtes Lehrpersonal
    4. geeignete Schulungsräume
    5. Lehrmittel
    6. Lehrplan
    7. Haftpflichtversicherung

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
    (aktuelle Versicherungspolice)
    Lehrplan - „Roter Faden“/Präsentation

    Zusammenstellung/Fotos über Lehrmittel

    Nutzungserlaubnis, Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten

    Nachweis über die medizinisch-fachliche und pädagogische Qualifikation und ggfs. entsprechende Fortbildungen der Ausbilder
    (Weitere Nachweise auf Verlangen der Behörde)
    Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder
    (einfache Führungszeugnisse, höchstens 3 Monate alt)

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

     

Formulare

Details Formulare
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Kosten

Details Kosten
  • Rahmengebühr: 51,10 bis 511,00 €

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)