Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik in Bayern e.V.
Fristen
Details Fristen- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und Vorlage der vollständigen Unterlagen, die Frist kann einmal um zwei Monate verlängert werden
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf- verwaltungsgerichtliche Klage
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)