sv.net – Sozialversicherung im Internet - Anmeldung von Arbeitsnehmern Sie können als Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen online erstellen und übermitteln.
Besondere Hinweise
Details Besondere Hinweise
Minijobs in Privathaushalten werden anders gemeldet. Dafür müssen Sie das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale nutzen.
Wenn Sie Beschäftigte nicht anmelden, beziehungsweise nicht richtig oder rechtzeitig anmelden (gilt auch für die Sofortmeldung), handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu EUR 25.000 rechnen.
Anmeldung abgeben: mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung
Sofortmeldung abgeben: spätestens bei Beschäftigungsaufnahme
Kosten
Details Kosten
keine
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
Gegen einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG).