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Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen

Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Schulleitung stellt beim zuständigen Gesundheitsamt einen Untersuchungsantrag.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Rechtsbehelf

Details Rechtsbehelf
  • (fakultatives) Widerspruchsverfahren

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)