Zurück
Schengen-Visum; Beantragung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Voraussetzungen
Details Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Reisedokument, das zum Überschreiten der Grenze berechtigt (Pass, Passersatz)
- Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
- Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten
- Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
- Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
Erforderliche Unterlagen
Details Erforderliche Unterlagen
- ggf. weitere Unterlagen
Nachweis über den Aufenthaltszweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts
Nachweis über Krankenversicherungsschutz
Nachweis über Unterkunft oder ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für die Unterkunft
Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt, ggf. Verpflichtungserklärung, sowie über ausreichende Mittel für die Rückreise
gültiger Pass
Die vorzulegenden Unterlagen können variieren.Erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde. Erforderlich sind in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
Formulare
Details Formulare
- Visumantrag - Elektronische AntragserfassungSie können die notwendigen Daten für die Beantragung eines Schengen-Visums online erfassen. Das Antragsformular kann nicht online eingereicht werden. Sie müssen persönlich bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung vorsprechen.Visaantragsformulare im PDF-Format - Antragsformulare für Aufenthalt bis zu drei Monaten („Schengen-Visum“, Kategorie C)
Weiterführende Links
Details Weiterführende Links
- VisabestimmungenInformationen des Auswärtigen AmtesStaatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Fristen
Details Fristen
- Der Visumantrag muss rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise gestellt werden.
Kosten
Details Kosten
- Erteilung: 60 Euro
- Verlängerung eines Schengen-Visums über 90 Tage hinaus als nationales Visum: 60 Euro
Rechtsbehelf
Details Rechtsbehelf
- Remonstration bei der jeweiligen Auslandsvertretung; verwaltungsgerichtliche Klage (zuständig Verwaltungsgericht Berlin)
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 1806/2018 des Rates vom 14. November 2018 (EG-VisaVO)Verordnung zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind§ 46 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)Gebühren für das VisumVerordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)konsolidierte FassungArt. 6 Abs. 1 Schengener Grenzkodex (SGK)§ 6 Abs. Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)Visum
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Auswärtiges Amt (siehe BayernPortal)