Sachverständigenverzeichnis (bundesweit)
Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu über 8000 von Industrie- und Handelskammern, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Effektive Suchfunktionen und zusätzliche Schlagwörter vereinfachen die Suche nach dem richtigen Sachverständigen.
Antragsfristen sind keine zu beachten.
Die Gebühr für die öffentliche Bestellung beträgt zwischen 350 und 3.480 Euro und wird mit Antragstellung erhoben.
Die durch die Überprüfung des Antrags, insbesondere durch Einschaltung der Fachausschüsse und sonstigen Prüfer anfallenden Auslagen sind zusätzlich vom Antragsteller zu erstatten. Es ist regelmäßig mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 3.000 Euro, je nach beantragtem Sachgebiet, zu rechnen.
Die IHK wird in der Regel einen angemessenen Kostenvorschuss anfordern.