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Rufnummernmissbrauch; Meldung

Wenn eine Rufnummer rechtswidrig genutzt wird, kann die Bundesnetzagentur einschreiten und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Ein Missbrauch einer Rufnummer kann vorliegen, wenn

    • Sie unter einer kostenpflichtigen Rufnummer in eine Warteschleife geraten und Ihr Anliegen nicht bearbeitet wird.
    • ein Unternehmen für Vertragsfragen als telefonischen Kontakt lediglich eine hochpreisige Rufnummer bereit stellt
    • Sie eine telefonische Bandansage erhalten, die Sie zu einem Rückruf verlocken soll z.B. durch Mitteilung eines angeblichen Gewinns
    • Sie mit belästigendem Anrufverhalten konfrontiert werden, z.B. bei Werbeanrufen an Sonn- und Feiertagen
    • Verwirrende, fehlende oder fehlerhafte Preisangaben über die Verbindungskosten bei Anwahl einer teuren Rufnummer (z.B. (0)900er-Rufnummern, (0)180er-Rufnummern).
    • Zu Beginn eines Telefongespräches nach der Anwahl teurer Rufnummern oder nach der Anwahl von Call by Call – Rufnummern keine oder eine falsche Preisansage genannt wird.
    • Bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst keine Preisansage für die Verbindungskosten des weitervermittelten Gesprächs angesagt werden
    • Bei einem Gespräch zu einer (0)900er-Rufnummer nach einer Stunde keine netzseitige Zwangstrennung der Verbindung erfolgt ist
    • in postalischen Werbeschreiben eine erhebliche Irreführung des Adressaten erfolgt mit dem Zweck, eine Antwort unter der angegebenen Rufnummer abzugeben
    • Sie unverlangte Werbe-SMS oder sonstige elektronische Werbenachrichten über Messenger (zum Beispiel über Facebook, Whatsapp, SIMSme, Threema oder Line) erhalten.
    • Sie E-Mail-Spam erhalten, in dem Rufnummern beworben werden (unverlangte Werbe-E-Mails).
    • Sie Fax-Spam erhalten, also unverlangte Werbe-Faxe.
    • Sie Ping-Anrufe erhalten, also Anrufe, bei denen das Telefon nur kurz zu dem Zweck geklingelt hat, einen Rückruf zu provozieren
    • durch ein Handy- oder Internetdialer von Ihrem Anschluss aus selbsttätig Verbindungen zu teuren Rufnummern hergestellt werden
    • ihr Internetrouter oder Ihre Telefonanlage durch Dritte gehackt worden ist und in der Folge kostenpflichtige Verbindungen generiert werden oder
    • Ihnen unerklärliche Rechnungsposten wie z.B. für Abodienste auf der Telefonrechnung abgerechnet werden.

    Eine nachgewiesene rechtswidrige Nutzung der Rufnummer kann je nach Ausmaß des Verstoßes geahndet werden durch:

    • Rüge oder Abmahnung,
    • die Anordnung der Abschaltung von Rufnummern,
    • Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote,
    • Portierungsverbote,
    • Geschäftsmodelluntersagung oder
    • Schaltungsverbote.

    Um den Rufnummernmissbrauch zu bekämpfen, sollten Sie der Bundesnetzagentur möglichst detaillierte Hinweise zu dem Sachverhalt des Rufnummernmissbrauches mitteilen. Vorhandene Unterlagen wie Einzelverbindungsnachweise oder Screenshots besuchter Internetseiten sind beizufügen.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • keine

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Erforderliche Unterlage/n
    • sämtliche Unterlagen, mit denen sich der Rufnummernmissbrauch rekonstruieren und belegen lässt
    • Beschwerden können Sie online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einreichen.

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie können ihre Beschwerde online oder durch ein PDF-Formblatt einreichen.

    Wenn Sie Ihre Beschwerde online einreichen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA ) und folgen Sie den Hinweisen
    • Füllen Sie die vorgegebenen Felder so gut wie möglich aus, Sie können auch Dokumente hochladen
    • Die BNetzA nimmt Ihre Beschwerde entgegen und sendet eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen zu
    • Die BNetzA prüft Ihre Beschwerde und leitet ggf. Ermittlungen ein, die in ein Verwaltungsverfahren münden können
    • Je nach Ausgang des Verfahrens werden Maßnahmen angeordnet
    • Die BNetzA informiert über alle ergriffenen Maßnahmen (bis auf Rügen und Abmahnungen) auf ihrer Internetseite.
    • Sie werden über den Ausgang des Verfahrens regelmäßig auch mit individueller Benachrichtigung informiert

    Wenn Sie die Beschwerde per Post, Fax oder E-Mail einreichen möchten:

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus
    • Füllen Sie den Vordruck aus
    • Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post, per Fax oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur
    • Sie können die Beschwerde auch formlos mittels E-Mail oder schriftlich per Brief oder Fax einreichen
    • Die BNetzA nimmt Ihre Beschwerde entgegen und sendet eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen zu
    • Die BNetzA prüft Ihre Beschwerde und leitet ggf. Ermittlungen ein, die in ein Verwaltungsverfahren münden können.
    • Je nach Ausgang des Verfahrens werden Maßnahmen angeordnet
    • Die BNetzA informiert über alle ergriffenen Maßnahmen (bis auf Rügen und Abmahnungen) auf Ihrer Internetseite.
    • Sie werden über den Ausgang des Verfahrens regelmäßig auch mit individueller Benachrichtigung informiert

Online-Verfahren

Details Online-Verfahren

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Rechtsgrundlagen

Details Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)