Anerkennung von ausländischen juristischen Abschlüssen - Berlin
NRW-Justiz: Antrag auf Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation und Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gem. §§ 16 ff. EuRAGAusländische juristische Abschlüsse - Bayerisches Staatsministerium der JustizJustizministerium Baden-Württemberg - Eignungsprüfung nach Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)keine
Es können Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen entstehen. Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.
Informationen zu entstehenden Kosten für die Zulassung bei den Rechtsanwaltskammern erteilten die jeweiligen Rechtsanwaltskammern.
Klage gegen die Rechtsanwaltskammer (§§ 112a ff. Bundesrechtsanwaltsordnung)