Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) der Behörden der mittelbaren Bundesverwaltung und kooperierender Bundesländer
Rechnungssteller können Rechnungen in elektronischer Form ausstellen und übermitteln.
Ein Standard für die elektronische Rechnungsstellung ist der Stan-dard XRechnung. Der Standard wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben. Ferner koordiniert die KoSIT die Weiterentwicklung der XRechnung unter Einbezug von Experten aus Bund, Ländern und Kommunen. XRechnung ist eine Konkretisierung („Core Invoice Usage Specification“, kurz: CIUS“) der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und steht nicht in Konkurrenz zur europäischen Norm.
Es gelten die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.
• grundsätzlich kostenlos
• aber: Wenn Sie einen Dienstleister mit der Übermittlung von Rechnungen beauftragen, können unter Umständen Kosten für diesen Dienstleister anfallen.
Es gibt keine Rechtsbehelfe.