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Psychotherapeut/-in; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Wenn Sie den Beruf des Psychotherapeuten, des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Approbation als Psychotherapeut/in, psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in zu verzichten.

    Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Psychotherapeutenkammer Bayern.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Approbationsurkunde im Original

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie die Erklärung des Verzichts (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.

    Waren Sie zuletzt in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken psychotherapeutisch tätig, ist die Regierung von Unterfranken zuständig, ansonsten die Regierung von Oberbayern.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
  • keine

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)