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Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

Wenn Sie im Ausland als Psychotherapeut/in tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Mit dem Certificate of good standing wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufs des Psychotherapeuten, des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland nachgewiesen. Das Certificate of good standing bestätigt außerdem, dass keine berufsrechtlichen Verfahren eingeleitet und keine berufsrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind.

    Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder in der Oberpfalz ausüben bzw. ausgeübt haben und den Beruf zukünftig im Ausland ausüben möchten, ist die Regierung von Oberbayern für die Ausstellung des Certificate of good standing zuständige Behörde. Bei Berufstätigkeit in den anderen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Unterfranken.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Approbationsurkunde
    (Kopie, die von einer deutschen siegelführenden Behörde oder einer/einem deutschen Notar/in beglaubigt wurde)
    Unbedenklichkeitsbescheinigung der Psychotherapeutenkammer Bayern
    (Original oder in Form einer in Deutschland amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie)
    Führungszeugnis der Belegart „O“

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Sie müssen den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.

    Waren Sie in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken psychotherapeutisch tätig, ist die Regierung von Unterfranken zuständig, ansonsten die Regierung von Oberbayern.

Fristen

Details Fristen
  • keine

Kosten

Details Kosten
    • Certificate of good standing einsprachig (Sprache deutsch): 60,00 EUR
    • Certificate of good standing zweisprachig (Sprachen deutsch und englisch): 80,00 EUR

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)