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Prüfingenieur/-in in Kfz-Überwachungsorganisation; Anmeldung zur Prüfung der fachlichen Eignung

Die Prüfingenieure in Kfz-Überwachungsorganisationen müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Regierung von Niederbayern prüft die Zulassungsvoraussetzungen, stellt die Prüfungsbescheinigung aus und führt die Personalakten.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Die Prüfingenieure müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Anmeldung zur Prüfung ist Aufgabe der Regierung von Niederbayern. Die Überwachungsorganisation bei welcher der Bewerber angestellt ist, übernimmt die Anmeldung zur Prüfung für den Bewerber.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
  • Der Bewerber als Prüfingenieur muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit eine Anmeldung zur Prüfung erfolgen kann:

     

    • mindestens 23 Jahre alt sein
    • geistig und körperlich geeignet sowie zuverlässig sein,
    • die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sämtlicher Klassen, außer Klassen D und D1, besitzen und gegen ihn kein Fahrverbot nach § 25 des Straßenverkehrsgesetzes oder § 44 des Strafgesetzbuchs besteht oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist,
    • als Vorbildung ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer im Geltungsbereich dieser Verordnung gelegenen oder an einer als gleichwertig anerkannten Hochschule oder öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen haben,
    • an einer mindestens sechs Monate dauernden Ausbildung teilgenommen haben, die den Anforderungen des Aus- und Fortbildungsplans entspricht, der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit Zustimmung der obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt gegeben wird (die Dauer der Ausbildung kann bis auf drei Monate verkürzt werden, wenn eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit als Kraftfahrzeugsachverständiger nachgewiesen wird),
    • von keiner anderen Überwachungsorganisation betraut sein,
    • hauptberuflich als Kraftfahrzeugsachverständige tätig sein.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Bestätigung der körperlichen und geistigen Eignung

    Anstellungs- bzw. Partnerschaftsvertrag

    Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    (nicht älter als 6 Monate)
    Führungszeugnis
    (nicht älter als 6 Monate)
    Führerscheinkopie

    Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnis

    Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde

    Lebenslauf mit Lichtbild

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Die Überwachungsorganisation bei welcher der Bewerber angestellt ist, stellt einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung der fachlichen Eignung. Dem Antrag sind die unten genannten erforderlichen Unterlagen beizulegen. Die Regierung von Niederbayern prüft den Antrag auf Vollständigkeit sowie die Erfüllung der Voraussetzungen. Die Anmeldung beim Prüfungsausschuss übernimmt die Überwachungsorganisation. Die Regierung von Niederbayern bestätigt nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen die Anmeldung beim Prüfungsausschuss.

Besondere Hinweise

Details Besondere Hinweise
  • Jährlich gibt es eine Sommerprüfung und eine Winterprüfung.

    Die Voraussetzungen müssen bis zu folgenden Stichtagen erfüllt sein:

    • Teilnahme an der Sommerprüfung: Stichtag 30.06. des Prüfungsjahres
    • Teilnahme an der Winterprüfung: Stichtag 31.12. des Prüfungsjahres

Fristen

Details Fristen
  • Die Unterlagen für die Sommerprüfung müssen jeweils im Januar, die Unterlagen für die Winterprüfung jeweils im Juli des Prüfungsjahres bei der Regierung von Niederbayern vorgelegt werden.

    Der genaue Termin für die Abgabe der Unterlagen wird der Technischen Prüfstelle bzw. den Überwachungsorganisationen rechtzeitig bekanntgegeben.

Kosten

Details Kosten
  • Teilnahmegebühren für Prüfung: 481,00 EUR

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)