Pflegehilfsmittelverzeichnis auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands der Pflegekassen
Grundsätzlich muss die Pflegekasse spätestens bis zum Ablauf von 3 Wochen nach Antragseingang entscheiden. Holt sie eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes ein, muss sie die versicherte Person hierüber informieren und innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang entscheiden. Kann die Pflegekasse diese Fristen nicht einhalten, teilt sie dies unter Angaben der Gründe rechtzeitig schriftlich oder elektronisch mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.