BQ-PortalInformationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
Anerkennung in DeutschlandInformationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer BerufsqualifikationenAnabinInformationsportal zur Anerkennung ausländischer BildungsabschlüsseGegen den Bescheid kann Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden. Ein Widerspruchsverfahren nach Art. 15 Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) ist nicht vorab durchzuführen. Insbesondere handelt es sich nicht um "personenbezogene Prüfungsentscheidungen" im Sinne von Art. 15 AGVwGO.