PflegesoNahFöR - InvestitionskostenrichtlinieInformationen des Bayerischen Landesamts für Pflege z. B. Merkblätter, FAQs
Für die Fördeanträge gilt der 31. Oktober des jeweiligen Vorjahres als Antragsfrist.
Wenn Sie also beispielsweise einen Förderantrag für das Förderjahr 2025 stellen möchten, gilt der 31.10.2024 als Stichtag.
Bereits begonnene Vorhaben sind von einer Förderung ausgeschlossen.