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Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Online-Verfahren
Details Online-Verfahren
- LandkreisPass aus anderen Gründen beantragen (Formular A)
Der LandkreisPass bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München eine Vielzahl von Vergünstigungen. Bezieher von Arbeitslosengeld II, SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungsgesetz, Besitzer der Ehrenamtskarte des Landkreises München und Leister von Bundesfreiwilligendienst und freiwilligem sozialem Jahr können den LandkreisPass online beantragen.LandkreisPass aufgrund geringen Einkommens beantragen (Formular B)
Der LandkreisPass bietet Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München eine Vielzahl von Vergünstigungen. Personen, deren Einkommen nicht mehr als 20% über den Einkommensgrenzen der staatlichen Hilfen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG liegen, können den LandkreisPass online beantragen.Landkreis-Flat / MVV-Bezuschussung beantragen
Die Landkreis-Flat ist eine freiwillige Leistung des Landkreises München. Landkreisbürger, die ein MVV-Jahresabo für die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 haben, können sich den Differenzbetrag zu einem Jahresabo der Zone M erstatten lassen.
Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)