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Notfallsanitäter; Beantragung der Zulassung zur Ergänzungsprüfung

Rettungsassistenten, die sich zum Notfallsanitäter weiter qualifizieren möchten, können (ggf. nach weiterer Ausbildung) eine Ergänzungsprüfung ablegen.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung
  • Rettungsassistenten haben bis Ende des Jahres 2023 die Möglichkeit, sich durch erfolgreiches Ablegen einer Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter weiter zu qualifizieren.

    Die staatliche Ergänzungsprüfung umfasst einen praktischen und einen mündlichen Teil.

Voraussetzungen

Details Voraussetzungen
    • Bei einer hauptamtlichen Tätigkeit als Rettungsassistent von mindestens 5 Jahren kann die Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung ohne weitere Ausbildung erfolgen.
    • Ein Rettungsassistent, der eine mindestens dreijährige hauptamtliche Tätigkeit als Rettungsassistent nachweisen kann, muss an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden teilnehmen.
    • Beträgt die hauptamtliche Tätigkeit als Rettungsassistent weniger als drei Jahre oder kann noch keine Tätigkeit als Rettungsassistent nachgewiesen werden, ist eine weitere Ausbildung von 960 Stunden vorgesehen.
    • Alternativ kann die staatliche Prüfung für Notfallsanitäter absolviert werden, sofern keine Berufserfahrung vorliegt oder die erforderliche weitere Ausbildung nicht absolviert wird.
    • Rettungsassistenten, die die Weiterbildung zum Fachgesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie erfolgreich abgeschlossen haben, sowie Lehrer an Berufsfachschulen für Notfallsanitäter können die mindestens fünf- bzw. dreijährige Tätigkeit erfüllen, wenn sie regelmäßig und mit mindestens zwei Schichten im Monat im Rettungsdienst tätig gewesen sein.

Erforderliche Unterlagen

Details Erforderliche Unterlagen
  • Bescheinigung über die Teilnahme an der weiteren Ausbildung durch die Berufsfachschule

    Aufstellung über die beruflichen Stationen als Rettungsassistent

    Nachweis/Bestätigung der praktischen Tätigkeit als Rettungsassistent im Rettungsdienst (Arbeitgeberbescheinigung)

    Beglaubigte Kopie des Personalausweises

    Amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"

Verfahrensablauf

Details Verfahrensablauf
  • Der Antrag muss schriftlich über die Berufsfachschule für Notfallsanitäter beim Prüfungsvorsitzenden für die staatliche Ergänzungsprüfung der jeweiligen Bezirksregierung eingereicht werden.

Weiterführende Links

Fristen

Details Fristen
  • Die Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung muss spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erfolgen.

Kosten

Details Kosten
  • keine

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)