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Notfallsanitäter; Beantragung der Zulassung zur Ergänzungsprüfung
Rettungsassistenten, die sich zum Notfallsanitäter weiter qualifizieren möchten, können (ggf. nach weiterer Ausbildung) eine Ergänzungsprüfung ablegen.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Rettungsassistenten haben bis Ende des Jahres 2023 die Möglichkeit, sich durch erfolgreiches Ablegen einer Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter weiter zu qualifizieren.
Die staatliche Ergänzungsprüfung umfasst einen praktischen und einen mündlichen Teil.
Voraussetzungen
Details Voraussetzungen
- Bei einer hauptamtlichen Tätigkeit als Rettungsassistent von mindestens 5 Jahren kann die Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung ohne weitere Ausbildung erfolgen.
- Ein Rettungsassistent, der eine mindestens dreijährige hauptamtliche Tätigkeit als Rettungsassistent nachweisen kann, muss an einer weiteren Ausbildung von 480 Stunden teilnehmen.
- Beträgt die hauptamtliche Tätigkeit als Rettungsassistent weniger als drei Jahre oder kann noch keine Tätigkeit als Rettungsassistent nachgewiesen werden, ist eine weitere Ausbildung von 960 Stunden vorgesehen.
- Alternativ kann die staatliche Prüfung für Notfallsanitäter absolviert werden, sofern keine Berufserfahrung vorliegt oder die erforderliche weitere Ausbildung nicht absolviert wird.
- Rettungsassistenten, die die Weiterbildung zum Fachgesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie erfolgreich abgeschlossen haben, sowie Lehrer an Berufsfachschulen für Notfallsanitäter können die mindestens fünf- bzw. dreijährige Tätigkeit erfüllen, wenn sie regelmäßig und mit mindestens zwei Schichten im Monat im Rettungsdienst tätig gewesen sein.
Erforderliche Unterlagen
Details Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die Teilnahme an der weiteren Ausbildung durch die Berufsfachschule
Aufstellung über die beruflichen Stationen als Rettungsassistent
Nachweis/Bestätigung der praktischen Tätigkeit als Rettungsassistent im Rettungsdienst (Arbeitgeberbescheinigung)
Beglaubigte Kopie des Personalausweises
Amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"
Verfahrensablauf
Details Verfahrensablauf
Der Antrag muss schriftlich über die Berufsfachschule für Notfallsanitäter beim Prüfungsvorsitzenden für die staatliche Ergänzungsprüfung der jeweiligen Bezirksregierung eingereicht werden.
Formulare
Details Formulare
- Ärztliche Bescheinigung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 NotSanG für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter"Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung nach § 32 Abs. 2 Notfallsanitätergesetz und Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter/in"Antrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung - Bestätigung (Arbeitgeber) für die Zulassung zur Ergänzungsprüfung nach einer Tätigkeit als RettungsassistentAntrag auf Zulassung zur Ergänzungsprüfung - Angaben zur Ergänzungsprüfung aufgrund besonderer Qualifikationen, Qualifikationen nach § 32 Abs. 2 Notfallsanitätergesetz
Weiterführende Links
Details Weiterführende Links
Fristen
Details Fristen
Die Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung muss spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn erfolgen.
Kosten
Details Kosten
- keine
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
- § 19 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)§ 18 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)§ 6 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)§ 32 Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG)
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)