Informationen zum Mutterschaftsgeld auf der Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung
Informationen zu Mutterschaftsleistungen auf der Internetseite des Familienportals des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und JugendSie sollten den Antrag auf Mutterschaftsgeld möglichst zu Beginn Ihrer Schutzfrist stellen. Sie können den Antrag aber auch nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Hierfür gilt jedoch eine Verjährungsfrist. Diese beginnt nach Ablauf des Jahres, in dem Ihre Schutzfrist begonnen hat, also mit dem 1.01. des darauffolgenden Jahres. Sie endet 4 Jahre nach diesem Jahr am 31.12.
Sie haben keine Kosten zu tragen.