Waffengesetz (WaffG)
Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV)§ 5 Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG)